Förderprogramme für Heizungsanlagen sind in den vergangenen Jahren wiederholt angepasst worden, was die Suche nach einer verlässlichen Antwort für Infrarotheizungen nicht einfacher macht. Die kurze Zusammenfassung vorab: Die großen Förderprogramme in Deutschland zielen überwiegend auf zentrale Wärmeerzeuger für ganze Gebäude ab – Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermie –, nicht auf einzelne elektrische Zusatzheizungen für einzelne Räume.
Das bedeutet nicht, dass sich eine Anschaffung 2026 nicht lohnt, sondern nur, dass die Finanzierung meist ohne direkten Zuschuss kalkuliert werden sollte. Dieser Überblick ordnet die relevanten Programme ein und zeigt, wo sich abseits der klassischen Förderung trotzdem gespart werden kann.
BAFA und KfW: die beiden zentralen Anlaufstellen
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vergibt nicht rückzahlbare Zuschüsse für den Austausch von Heizungsanlagen, die KfW ergänzt das um zinsgünstige Kredite, teils mit zusätzlichem Tilgungszuschuss. Beide Programme sind in ihrer Grundausrichtung auf zentrale Heizsysteme zugeschnitten, die ein ganzes Gebäude versorgen. Eine einzelne Infrarotheizung als Ergänzung für ein oder zwei Räume erfüllt die Fördervoraussetzungen in den meisten Fällen nicht, da sie kein zentrales Heizsystem ersetzt.
Wann eine Förderung dennoch relevant werden kann
Anders sieht es aus, wenn Infrarotheizungen Teil eines größeren energetischen Gesamtkonzepts sind, etwa als Ergänzung zu einer neu installierten Wärmepumpe in einzelnen, schwer zu beheizenden Räumen. In solchen Fällen lohnt sich die Rücksprache mit einem Energieberater, ob das Gesamtvorhaben förderfähig ist – die Details entscheiden sich am konkreten Einzelfall und den zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Richtlinien.
Regionale und kommunale Programme
Neben den bundesweiten Programmen bieten einzelne Kommunen und Energieversorger eigene, meist kleinere Zuschussprogramme für Energieeffizienzmaßnahmen an. Ob ein solches Programm existiert und Infrarotheizungen einschließt, unterscheidet sich von Ort zu Ort erheblich – eine direkte Anfrage bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder dem örtlichen Versorger bringt hier die verlässlichste Antwort.
Ohne Förderung rechnen: der realistischere Ansatz
Da die klassische Förderlandschaft Infrarotheizungen als Einzelmaßnahme selten abdeckt, lohnt sich der Blick auf die tatsächlichen Anschaffungs- und Betriebskosten ohne Zuschuss. Einzelne Panele sind vergleichsweise günstig in der Anschaffung, sodass sich die Investition oft auch ohne Förderung innerhalb weniger Heizperioden amortisiert – insbesondere, wenn sie eine bislang mitbeheizte, selten genutzte Fläche gezielt ersetzt statt ergänzt.
Vor der Anschaffung prüfen
Wer dennoch eine Förderung in Betracht zieht, sollte vor jedem Kauf oder Vertragsabschluss die aktuell gültige Förderrichtlinie direkt bei BAFA oder KfW einsehen, da sich Bedingungen und Fördersätze im Zeitverlauf ändern können. Ein Antrag vor Vertragsabschluss mit einem Fachbetrieb ist bei den meisten Programmen zwingende Voraussetzung – eine nachträgliche Antragstellung ist in der Regel ausgeschlossen.